Ein neues Gesetz soll die Integration von „Zuwanderern“ in Sachsen stärken. Das berichtet die Sächsische Zeitung (SZ) am 23.03.2023 unter der Überschrift „Sachsen-Koalition plant mehr Rechte für Migranten“. Es soll, so wird mitgeteilt, vor allem die Kommunen verpflichten, sich um Integration von Zugewanderten zu bemühen. Ursprünglich hätte sogar die Absicht bestanden, dies als kommunale Pflichtaufgabe festzuschreiben. Wie SZ weiter schreibt, sei die Kritik der Landräte und Bürgermeister aber so heftig ausgefallen, dass davon abgegangen wurde. Die Zeitung zitiert die Sprecherin des zuständigen Ministeriums mit den Worten: „Da derzeit sehr intensive Diskussionen sowohl mit der kommunalen Ebene als auch mit den Ressorts geführt werden, ist ein inhaltlicher Zwischenstand schwer zu benennen.“ Der Entwurf des Gesetzes soll demnach vor der Sommerpause in die öffentliche Anhörung gehen.
Link zum Beitrag der SZ: https://www.saechsische.de/sachsen/politik-sachsen/koalition-plant-mehr-rechte-fuer-migranten-5837234-plus.html
Daraus ergeben sich die folgenden Fragen:
1.) In welcher Form und Intensität, etwa in Medienbeiträgen, Interviews, Gremiensitzungen, Schreiben, beteiligt sich die Stadtverwaltung, beziehungsweise der Oberbürgermeister als „kommunale Ebene“ an dieser „sehr intensiven Diskussion“?
2.) Welche Kritikpunkte hat die Stadtverwaltung oder der Oberbürgermeister im Einzelnen am geplanten Gesetz vorgetragen, beziehungsweise welche Positionen werden insgesamt hinsichtlich des geplanten Gesetzesvorhabens vertreten?
3.) Wird die Stadt Pirna, wie im geplanten Gesetz vorgesehen, einen kommunalen Beirat ins Leben rufen, der vor allem mit Migranten besetzt ist und in großen Städten bis zu 200 Mitglieder umfassen soll?
4.) Welche Kosten oder welche sonstigen Aufwendungen entstehen der Stadt bereits jetzt mit Blick auf den anschwellenden Zustrom von Migranten nach Deutschland und die damit verbundenen Fragen der Integration, Unterbringung, Verpflegung, Beschulung, Kinderbetreuung etc.? (Bitte getrennt nach den Jahren 2021, 2022 und als Prognose 2023 angeben.)
5.) Wie steht die Stadtverwaltung, beziehungsweise der Oberbürgermeister zum Instrument eines „kommunalen Integrationsmanagements“ im Sinne des geplanten Gesetzes und wie würde dieses aus Sicht der Stadt aufgebaut, beziehungsweise mit Leben erfüllt werden?