Die wesentliche Inhalte des Antrags sind kurz gefasst: Erstens, das nach geltendem Asylbewerberleistungsgesetz längst mögliche Sachleistungsprinzip als Regelfall im Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge umzusetzen. Zweitens, von diesem Prinzip nur dann abzuweichen, wenn ein Schutzstatus anerkannt wurde.
Drittens, zu prüfen, dass die im Rahmen des Sachleistungsprinzips ausgegebenen Prepaid-Karten und Wertgutscheine ausschließlich in Deutschland einsetzbar sind. Und viertens, die Möglichkeiten zur Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten auszuschöpfen und bei mangelnder Mitwirkung Sanktionen auszusprechen.
Wir sind schon jetzt gespannt, wie sich die anderen Fraktionen im Kreistag dazu positionieren – also zustimmen oder wie bisher solche Anträge unserer Fraktion mit fadenscheinigen Begründungen ablehnen. Letzteres in Anbetracht der zu beobachtenden Veränderungen in der Migrationspolitik unter dem Druck jüngster Wahlerfolge der AfD kein leichtes Unterfangen.