Ostern 2026 ist Geschichte und niemand hat für die Eiersuche im Schnee wühlen müssen. Doch nach dem Winter ist vor dem Winter und so graben wir noch einmal eine Posse aus wie sie wahrscheinlich nur bestimmte Teile der Stadtverwaltung produzieren können, wenn sie sich nicht gerade selbst promoten. Aufhänger ist eine Stadtratsanfrage unseres Fraktionskollegen Steffen Seiffert.
Der hatte sich vor einiger Zeit (als noch Schnee vor der Tür lag) zur Praxis des Schneeräumens in Pratzschwitz erkundigt. Die Verwaltung gab Auskunft und erklärte frank und frei, die bezeichnete Straße „Am Steingärtchen“ sei eine gewidmete Straße in der Unterhaltspflicht der Stadt Pirna, eingeordnet in der Kategorie „C“ und würde deshalb nur dann beräumt, wenn es freie Kapazitäten gäbe.
Mit Blick auf die Verteilung von Pflichten und Leistungen stimmt das nachdenklich. Deshalb fragten wir nach: „Gilt das Prinzip der ‚freien Kapazitäten‘ auch für Pflichten der Bürger in diesen Straßen – etwa bei der Zahlung von Grundsteuer oder bei der Erfüllung von Anliegerpflichten – oder wird dort weiterhin eine uneingeschränkte Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erwartet?“
Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie dürfte sich aber an jenem lateinischen Spruch orientieren, den genervte Eltern gern gegenüber ihren auf Gleichbehandlung pochenden Kindern rezitieren, nämlich : Quod licet Iovi, non licet bovi“. Was frei übersetzt so viel heißt wie: „Was dem Jupiter erlaubt, ist dem Ochsen noch lange nicht. Alles andere würde überraschen.
Was diese Antwort, so sie denn so kommt, enthält, ist der unverblümte Hinweis darauf, dass Höhergestellte (Jupiter) sich Dinge erlauben dürfen, die dem einfachen Volk oder Untergebenen (Ochsen) verboten sind. Und wenn „Jupiter“ an der Spitze des Fachbereichs II im Rathaus eben keine Lust auf Kategorie „B“ und „C“ hat, werden sie, liebe Bürger, trotzdem fein die Schneeschaufel schwingen.


