Gestern war es wieder einmal soweit – der Kreistag Sächsische Schweiz – Osterzgebirge kam zusammen. Ein schöne Gelegenheit, als Vorsitzender der AfD Pirna die Fragerunde für Bürger zu nutzen und dem Landrat ein paar Fragen zur Problematik der Windräder in unserer Landschaft mit auf den Weg zu geben.
In der grün-roten Bundesregierung (aber nicht nur dort) ist seit Jahren von der „großen Transformation“ die Rede, die uns energiepolitisch in eine blühende, nahezu kostenfreie, vor allem umwelt- und klimaschonende Zukunft leiten soll. Ein deutscher Sonderweg mit hohen Risiken wie wir wissen.
Daher befassen sich meine Fragen mit den Folgeproblemen dieser wunderbaren „Transformation“, vor denen aus diversen, vor allem ideologischen Gründen so gern die Augen verschlossen werden. Auf die bekannte „Zuverlässigkeit“ dieser Energieversorgung will ich hier nicht eingehen, dafür auf die Anlagenentsorgung.
Denn wie steht es um die früher oder später anfallenden Altlasten aus dem Bereich Windkraftanlagen, welche Probleme treten hier zu Tage. Dieser Thematik widmen sich die folgenden Fragen, für deren Beantwortung der Landrat jetzt vier Wochen Zeit hat. Wir werden an dieser Stelle darauf zurückkommen.
Fragen unter anderem:
Nach Erkenntnissen aus dem Abschlussbericht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) im Jahre 2019, ist bei Rotorblättern größer 50 Meter davon auszugehen, dass GFK/CFK–Verbundmaterialien, sogenannte Mischlaminate zum Einsatz kommen. Ist Ihnen bekannt, dass es laut Abschlussbericht der LAGA aktuell keine zugelassenen Entsorgungstechnologien für diese Materialien gibt?.
Wie werden die Entsorgungskosten der Windkraftanlagen (WKA) nach Laufzeitende kalkuliert, wenn es keine aktuell zugelassene Entsorgungstechnologie und daher auch keine Preise gibt?
Wie soll die Erkenntnis, dass es aktuell keine zugelassene Entsorgungstechnologie für GFK/CFK–Verbundmaterialien gibt, in Genehmigungsverfahren bewertet werden?
Haben Sie Kenntnis von den Eigenschaften GFK/CFK–Verbundmaterialien, welche im Fall von Beschädigung und im Brandfall lungengängige Nanopartikel freisetzen, die wiederum zu erheblichen Umwelt- und Gesundheitsgefährdungen führen können?
Weiß die Feuerwehr von der Gefährlichkeit der GFK/CFK–Verbundmaterialien? Hat die Feuerwehr ein Konzept, wie im Brand- und Beschädigungsfall gehandelt werden muss?
Werden die besonderen Anforderungen durch diese potenziell gefährlichen Materialien bei der Ausbildung im Feuerwehrbedarfsfall berücksichtigt?
Ist Ihnen bewusst, dass durch das hohe Gefährdungspotential der genannten Materialien und durch die Tatsache, dass Brandbekämpfung eine eigene Zuständigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung ist, extrem hohe Haftungsrisiken an die Kommune und den Oberbürgermeister als auch den Bürgermeister entstehen können?
Bitte legen Sie dar, wie alle Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) erfüllt werden, wenn es für bestimmte Materialien, die an diesen WKA verwendet werden, keine zugelassenen Entsorgungswege gibt.